| Verbandsorganisation |
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| Geschichte |
| Am 26. Januar 1997 wurde
im nordhessischen Kaufungen von hessischen Bogensportlern
der Bogensport-Verband Hessen (BSVH) gegründet. Als
neuer Landesverband des Deutschen Bogensport-Verband 1959
e.V. (DBSV) vertritt der BSVH die Interessen der in ihm
organisierten Bogensportler und Vereine gegenüber dem
DBSV, dem Landessportbund Hessen sowie anderen
Organisationen in Hessen, welche ein dem BSVH ähnliches
Bogensportprogramm anbieten. Der Verband hat seinen Sitz
in 64546 Mörfelden-Walldorf, er ist im Vereinsregister
Groß-Gerau eingetragen. |
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| Rechtsgrundlage |
| Der BSVH ist ein
juristisch selbständiger und unabhängiger Sportverband.
Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluß von
bogensporttreibenden Sportlerinnen und Sportlern. Er ist
ein Landesverband des Deutschen Bogensport-Verband 1959
e.V., und strebt die Mitgliedschaft im Landessportbund
Hessen an. Der Verband verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er bezweckt die
gleichberechtigte Förderung aller Bogensportarten in
einem Landesverband als Breiten- und Leistungssport. Dazu
zählen insbesondere: |
- Die Olympische
Sportart,
- die Hallenrunde,
- das
Feldbogenschießen,
- das Bogenlaufen sowie
- weitere Varianten des
Bogen-Freizeitsport.
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| Mitgliederversammlung |
| Die
Mitgliederversammlung, im BSVH Verbandstag genannt, tritt
jährliche innerhalb der ersten drei Monates des
Geschäftsjahrs (Kalenderjahr) zusammen. Sie ist oberstes
Organ des Verbandes und zuständig für Entlastung und
Wahl des Präsidiums, Wahl der Aktivensprecher in den
Sportausschuß, Wahl der 3 Rechnungsprüfer,
Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums,
Genehmigung des Haushaltsplans sowie Änderung der
Satzung und Festsetzung des Verbandsbeitrages.
Stimmberechtigt am Verbandstag sind die unmittelbaren und
mittelbaren Verbandsmitglieder (bei juristischen Personen
deren unmittelbare Mitglieder). |
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| Jugendversammlung |
| Vor jedem ordentlichen
Verbandstag hat auf Einladung des Präsidium eine
Jugendversammlung stattzufinden. Diese wählt den
Jugendleiter, welche die Interessen der jugendlichen
Verbandsmitglieder im Präsidium und Sportausschuß sowie
gegenüber den übergeordneten Sport- und Fachverbänden
vertritt. |
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| Präsidium |
| Vom Verbandstag wurden
jeweils in das Präsidium gewählt oder im Amt
bestätigt: Harald Litze (Präsident) aus Groß-Umstadt,
Nobert Heinemann (Erster Vizepräsident) aus Darmstadt,
Ulrike Conrad (Zweite Vizepräsidentin) aus Homberg/Efze,
Heribert Weber (Schatzmeister) aus Bad Nauheim, Arnold
Fawier (Geschäftsführer) aus Neuental und Jürgen
Rohland (Jugendleiter) aus Eberbach. |
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| Sportausschuß |
| Die sportlichen
Aktivitäten des Bogensport-Verband Hessen werden durch
den Sportausschuß koordiniert. Dieser setzt sich
zusammen aus den beiden Landessportleitern (Erster und
Zweiter Vizepräsident), dem Jugendleiter sowie den
jährlich am Verbandstag zu wählenden Aktivensprechern. |
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| Mitgliedschaft |
| Im BSVH wird zwischen
ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern, sowie
Fördermitgliedern unterschieden. Ordentliche Mitglieder
sind natürliche Personen, welche den Bogensport
betreiben oder fördern. Ausserordentliche Mitglieder
sind eingetragene Bogensportvereine in ihrer Gesamtheit
sowie bogensporttreibende Abteilungen eingetragener
Sportgemeinschaften, die sich im Bundesland Hessen
gebildet haben. Deren unmittelbare Mitglieder sind
mittelbare Mitglieder des BSVH. Fördermitglieder können
natürliche oder juristische Personen sein, die den Zweck
und die Ziele des BSVH durch ihre unmittelbare
Mitgliedschaft unterstützen möchten. Die Aufnahme
erfolgt nach schriftlichen Antrag, welche an die
Geschäftsstelle des BSVH zu richten sind. Kinder und
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, können mit Zustimmung ihrer
Erziehungsberechtigten Mitglied werden, haben jedoch bis
zum Vollendung des 18. Lebensjahres am Verbandstag kein
Stimmrecht. Über die Aufnahme neuer Mitglieder
entscheidet das Präsidium. |
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| Mitgliedsbeiträge |
| Zur Erfüllung seiner
satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der BSVH. Beiträge von
seinen Mitgliedern, welche vom Verbandstag des BSVH
festgesetzt werden. Diese betragen ab dem 01.01.2006
(einschließlich EUR 3,- Versicherung): |
- EUR 21,- pro Jahr
für unmittelbare Mitglieder (bis zum 20.
Lebensjahrs)
- EUR 28,- pro Jahr
für unmittelbare Mitglieder (ab dem 20.
Lebensjahrs)
- EUR 21,- pro Jahr
für mittelbare Mitglieder (alle Altersklassen
bzw. Jahrgänge)
- EUR 7,- pro Jahr für
Fördermitglieder (unabhängig vom Alter bzw.
Jahrgang)
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| Aufnahmeantrag,
Ordnungen und Satzung |
| Zu Ihrer weiteren
Information finden Sie hier aktuelle Dokumente zum
Download: |
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| Sport und
Gesundheit |
| Mit Zustimmung der
Apotheken Umschau, "Leben & Genießen",
Seite 70: |
| Ausgleichssport
Bogenschießen |
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